Stand: 28. November 2020
Mit Wirkung zum 02. November haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen Beschluss zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage gefasst:
- Die Maßnahmen in der schnellen Übersicht (PDF)
- Die Corona Verordnung (CoronaVO) vom 23.06.2020, gültig ab 02.11.20200 (PDF)
- Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Unsere Trainings sind bis auf Weiteres ausgesetzt.
Festlegung der Gemeinde Neuler: Die Schlierbachhalle ist geschlossen und steht auch für Trainings alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand nicht zur Verfügung.
Die Gültigkeit der aktuellen CoronaVO und der damit verbundenen Einschränkungen für den Trainingsbetrieb wurden in der MinisterpräsidentInnenkonferenz dieser Woche bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat außerdem eine neue “Corona-Verordnung Absonderung” erlassen.